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Aufenthaltsrecht

Wer nicht aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommt, muss sich persönlich bei der Ausländerbehörde melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. 

Dieses Dokument ist ähnlich wie das Visum an ein bestimmtes Studienvorhaben geknüpft. Internationale Studierende benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken, wenn sie schon eine Zusage für einen Studienplatz haben. Ansonsten beantragen sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung, die später umgewandelt werden kann. Als Nachweis für die Aufenthaltserlaubnis wird eine Karte mit einem Chip erstellt, auf der zum Beispiel ein Passfoto und Fingerabdrücke gespeichert sind. Es dauert etwa vier bis sechs Wochen, bis die Karte fertig ist. Diese Unterlagen sind für die Aufenthaltserlaubnis nötig:

  • Reisepass mit Visum
  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Finanzierungsnachweis
  • Krankenversicherungsschutz
  • Bargeld für die Gebühr (bis zu 110 Euro)
  • eventuell Passfotos sowie Mietvertrag

TIPP: Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird für maximal zwei Jahre ausgestellt. Sie muss rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist verlängert werden. Die Verlängerung hängt davon ab, ob Prüfungen abgelegt und Credit Points erworben wurden. Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie Ihr Studium ernst nehmen und in einer angemessenen Zeit abschließen können. 

Quelle: DAAD