Recht, Personalmanagement und Personalpsychologie
Interessierst du dich für anspruchsvolle Tätigkeiten an der Schnittstelle von Recht, Personalmanagement und -psychologie?
Der Studiengang richtet sich an angehende Fach- und Führungskräfte, die Aufgaben im Human-Resources-Umfeld übernehmen wollen. Die Verzahnung von Inhalten aus den drei Bereichen Recht, Personalmanagement und Personalpsychologie bereitet die Absolventinnen und Absolventen darauf vor, wichtige Funktionen, insbesondere auch Führungsaufgaben, in verschiedenen Unternehmensbereichen zu übernehmen und die Zukunft des Personalmanagements zu gestalten.
Die Fakten im Überblick
Typische berufliche Tätigkeitsfelder
- HR-Experte oder Führungskraft in Personalabteilungen
- HR-Experte oder Führungskraft in Personalberatungsunternehmen
- HR-Experte für arbeitsrechtliche Fragestellungen im Unternehmen
Wichtige Studieninhalte
- Wirtschaftswissenschaften und Personalmanagement:
- Strategische und operative Unternehmensführung
- Strategische Gestaltungsaufgaben im Personalmanagement, auch international
- wahlweise*: Zweisemestriges Beratungsprojekt, idealerweise im Verbund mit regionalen Unternehmen oder Organisationen
- Recht:
- Konfliktlösung im Arbeitsrecht
- Gestaltung und Grenzen im Arbeitsrecht
- Internationales Arbeitsrecht
- Corporate Governance, Corporate Social Responsibility und Unternehmensethik und deren rechtliche Rahmenbedingungen
- wahlweise*: Zwei semestriges Projekt “Moot Court”
- Personalpsychologie:
- Psychologische Herausforderungen in der sich verändernden Arbeitswelt
- wahlweise*: Zweisemestriges Forschungsprojekt, fallweise im Verbund mit regionalen Unternehmen oder Organisationen
*Wähle ein Forschungs- oder Beratungsprojekt. Das Projekt, an dem du teilgenommen hast, wird auf dem Zeugnis ausgewiesen.
Zulassungsvoraussetzung
- abgeschlossenes wirtschafts-(orientiertes), juristisch-(orientiertes) oder wirtschaftsjuristisch-orientiertes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) mit 7 Semestern Regelstudienzeit oder 210 Leistungspunkten oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss sowie 12 Leistungspunkte aus dem vorangegangenen Studium im Bereich Recht, davon 2 Leistungspunkte Arbeitsrecht
- Bei einer Immatrikulation mit 180 Leistungspunkten müssen die fehlenden 30 Leistungspunkte innerhalb eines Jahres nach Immatrikulation nachgeholt werden
- Unterrichtssprache: Deutsch
Studienkosten
Semesterbeitrag
Mehr Infos und Bewerbung
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Auch telefonisch beantwortet dir unsere ZSB gerne deine Fragen:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00 - 15:30 Uhr
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Freitag und vor Feiertagen: 9:00 - 12:00 Uhr
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